Briefwahl in Augsburg
Der Sonntag ist bei dir fürs Ausschlafen, den Biergarten, Ausflüge oder einfach nur die Couch reserviert? Kein Problem, du kannst trotzdem dein Wahlrecht in Anspruch nehmen und einfach per Briefwahl abstimmen!
Wer darf per Briefwahl wählen?
Jede*r Wahlberechtigte im Alter von mindestens 18 Jahren darf auch per Briefwahl wählen. Das gilt nicht nur für deutsche Staatsangehörige, sondern auch für alle EU-Bürger*innen, die in unserer schönen Stadt leben. Dazu muss nur der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten hier gemeldet sein.
Wie stelle ich den Briefwahlantrag in Augsburg?
Die Briefwahl kann in Augsburg auf verschiedenen Wegen beantragt werden – am komfortabelsten geht es online beim Bürgerserviceportal. Alternativ ist die Kontaktaufnahme auch per E-Mail an briefwahl@augsburg.de möglich. Und es geht natürlich auch ganz klassisch per Post an die Stadt Augsburg, Rathausplatz 1,86150 Augsburg oder persönlich in den Bürgerbüros Stadtmitte (An der Blauen Kappe 18), Kriegshaber (Ulmer Straße 72), Haunstetten (Tattenbachstraße 15) und Lechhausen (Neuburger Straße 20).
Was passiert nach der Beantragung?
Nach der Beantragung der Unterlagen werden die Unterlagen per Post an deine Meldeadresse verschickt. Sie enthalten Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, den Wahlbriefumschlag und das Merkblatt. Die ausgefüllten Unterlagen kannst du einfach bis spätestens 11. März in den nächstgelegenen Postkasten einwerfen oder persönlich bis 15. März, 18:00 Uhr zum Bürgerbüro Stadtmitte bringen.